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   LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13   

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https://dejure.org/2016,8160
LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13 (https://dejure.org/2016,8160)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2016 - L 22 R 971/13 (https://dejure.org/2016,8160)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2016 - L 22 R 971/13 (https://dejure.org/2016,8160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 S 1 Nr 1 SGB 6
    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - potenzialorientiertes Assessment - Lehrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Versicherungspflicht; Freiberufliche Tätigkeit als Assessorin/Dozentin in einem Assessment Center zur Berufsvorbereitung; Merkmale einer selbständigen Tätigkeit; Unternehmerrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1 und Nr. 9
    Sozialrechtliche Versicherungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Im Übrigen hängt der weite Versicherungspflichttatbestand nicht von einer bestimmten Geisteshaltung oder Weltanschauung ab und enthält weder Vorgaben zu den Lehrinhalten und Lernzielen, zum Niveau, zur Qualität, Methode und Form des Unterrichts (z. B. Ort, Zeit und Anzahl der Teilnehmer) noch zur Qualifikation des Lehrers oder zur Vorbildung seiner Schüler und erfordert keine Teilnahmepflicht oder Leistungskontrolle der Teilnehmer und kein Ausstellen von Zeugnissen oder Bescheinigungen (so zuletzt: BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R, Rdnr. 14, zitiert nach juris, m . w. N. abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 20).

    Hauptmotiv für die Teilnahme an einer Beratung (und für die Befolgung eines etwaigen Ratschlags) ist daher die Aussicht auf eine erfolgreiche und gelingende Problemlösung, während der Antrieb zur Schulungsteilnahme primär im erhofften Wissens- und Erkenntnisgewinn liegt und eher auf den Erwerb eigener Problemlösungskompetenzen ausgerichtet ist (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R, Rdnrn. 15, 16: zum Ernährungsberater).

    Auf der Hand liegendes Hauptmotiv des Klienten für die Teilnahme an der Beratung ist damit weniger die Aussicht auf abstrakten Wissens- oder Erkenntnisgewinn, sondern in erster Linie die Aussicht auf eine erfolgreiche und gelingende Lösung der jeweiligen eigenen Probleme (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 23/14 R, Rdnr 17).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 8/07 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines selbständigen Musiklehrers steht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Es reicht aus, wenn eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11), wobei es nicht darauf ankommt, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt oder ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R, Rdnr. 17, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 18).

    Vielmehr begegnete umgekehrt gerade die Differenzierung nach dem Schwerpunkt einer Tätigkeit verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R, Rdnr. 22).

  • BSG, 15.12.1977 - 11 RA 6/77
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Unternehmer ist, wer die für das Unternehmen erforderlichen Willensentscheidungen eigenverantwortlich und persönlich unabhängig trifft und vom wirtschaftlichen Ergebnis den unmittelbaren Vor- oder Nachteil hat (BSG, Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 6/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1247 Nr. 19 = BSGE 45, 238).
  • BSG, 27.09.2007 - B 12 R 12/06 R

    Rentenversicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätige selbständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Schließlich werden beim Vormachen von Übungen und beim Gruppentraining Körperbewegungen lehrend vermittelt, selbst wenn diese außerhalb des Kurses nicht reproduzierbar sind (so jeweils zur Aerobic-Lehrer mit der Vermittlung von Kenntnissen zu Bewegungsabläufen und zum Training sämtlicher Muskelgruppen: BSG, Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R, Rdnr. 11, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R, Rdnr. 22, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 15.06.2000 - B 12 RJ 4/99 R

    Versicherungspflicht des Gesellschafters und handwerklichen Betriebsleiters einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Dieser gesetzlich nicht definierte Begriff ist als Abgrenzung zu einer nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung zu verstehen (BSG, Urteil vom 15. Juni 2000 - B 12 RJ 4/99 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 2 Nr. 4 = BSGE 86, 195).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R

    Rentenversicherungspflicht - selbstständiger Aerobictrainer/-lehrer -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Schließlich werden beim Vormachen von Übungen und beim Gruppentraining Körperbewegungen lehrend vermittelt, selbst wenn diese außerhalb des Kurses nicht reproduzierbar sind (so jeweils zur Aerobic-Lehrer mit der Vermittlung von Kenntnissen zu Bewegungsabläufen und zum Training sämtlicher Muskelgruppen: BSG, Urteil vom 27. September 2007 - B 12 R 12/06 R, Rdnr. 11, zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R, Rdnr. 22, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 1).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 3/12 R

    Rentenversicherungspflicht - selbständig tätiger Dozent - Honorarkraft - mehr als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Es reicht aus, wenn eine spezielle Fähigkeit durch praktischen Unterricht vermittelt wird (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 8/07 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 99, 277 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 11), wobei es nicht darauf ankommt, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde, ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt oder ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebes ausgeübt wird (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 3/12 R, Rdnr. 17, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-2600 § 2 Nr. 18).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2016 - L 22 R 971/13
    Lehrer in diesem Sinne sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 3-2600 § 2 Nr. 5).
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